14. März 2026 · Akupressur & TCM
Akupressur über die Krankenkasse – so funktioniert die Kostenübernahme in der Schweiz
Akupressur gehört zu den anerkannten Methoden der Komplementärmedizin in der Schweiz. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen Zusatzversicherungen die Kosten ganz oder teilweise.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Die Therapeutin muss im EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) registriert sein, die Behandlung muss in der Zusatzversicherung des Patienten enthalten sein, und es muss ein korrekt ausgestellter Rückforderungsbeleg vorliegen.
Was ist das EMR?
Das EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) ist ein Schweizer Qualitätsregister für Therapeutinnen und Therapeuten der Komplementärmedizin. Es wurde von den Schweizer Krankenversicherern initiiert und prüft die Qualifikation registrierter Fachpersonen. Eine EMR-Registrierung bedeutet, dass die Therapeutin eine anerkannte Ausbildung absolviert hat und regelmässig Weiterbildungen besucht.
So gehst du vor
1. Prüfe bei deiner Krankenkasse, ob Akupressur (Methode 4, Tarif 590) in deiner Zusatzversicherung enthalten ist. 2. Buche einen Termin bei einer EMR-registrierten Therapeutin. 3. Nach der Behandlung erhältst du einen Rückforderungsbeleg (Tarif 590), den du bei deiner Versicherung einreichst.
Wichtig zu wissen
Die Kostenübernahme gilt nur für Akupressur als komplementärmedizinische Behandlung. Ästhetische Behandlungen wie icoone® oder Wellness-Massagen werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Quellen: emr.ch – Erfahrungsmedizinisches Register, bag.admin.ch – Bundesamt für Gesundheit
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